
Mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung

Ein Positionspapier zu "notwendigen Weiterentwicklungen der Rechtssetzung zur Verbessserung des Tierschutzes bei Nutztieren" wurde auf der diesjährigen Herbstdelegiertenversammlung der Bundestierärztekammer (BTK) am 15. September verabschiedet.
Das Positionspapier greift 5 langjährige Forderungen der BTK auf und konkretisiert diese:
- die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
- die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stallsysteme
- eine verpflichtende Tierdatenbank mit bundeseinheitlicher, standardisierter Datenerfasung und -auswertung
- die Erlaubnispflicht nach § 11 Tierschutzgesetz auch für Haltung und Züchtung landwirtschaftlicher Nutztiere und von Gehegewild
- der Ausstieg aus den nicht-kurativen Amputationen.
Aus Sicht der BTK fehlen gezielte politische Maßnahmen für eine tatsächliche strategische Neuausrichtung. Ein Baustein soll die Weiterentwicklung der Rechtsetzung sein. Im Positionspapier wird erläutert, an welchen Stellen das geschehen könnte. Auch werden fehlende Haltungsanforderungen für adulte Rinder oder für Junghennen ebenso thematisiert wie der Kastenstand bei Sauen.
„Das Postionspapier will vor allem aufzeigen, wie die gesetzlichen Regelwerke zum Schutz der Nutztiere verbessert werden können und müssen. Es ist nicht ausreichend, zur Lösung der drängenden Probleme in der Nutztierhaltung ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen zu setzen", erläutert Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.